
Strassensanierung, Kanzleistrasse und Regenwasserleitung, Bewilligung gebundener Ausgaben (Fr. 380’000.00)
Der Gemeindevorstand Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 182 vom 16. Juli 2024 entschieden:
Die Ausgaben werden als gebunden betrachtet und genehmigt.
Für die Sanierungsarbeiten wird ein Verpflichtungskredit von total Fr. 380’000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung 2024, freigestellt. Die beschriebenen Arbeiten sind im Budget 2024 eingestellt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
