
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden und deren Präsidien für die Amtsdauer 2026 – 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 24. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeindebehörden und deren Präsidien innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
| Als Mitglied des Gemeindevorstandes: | |||||||
| Beugger, André | 1965 | Elggerstr. 20 | Werkangestellter | Neu | Parteilos | ||
| Bill, Ralf | 1972 | Waltensteinerstr. 9a | Postautochauffeur | Neu | Parteilos | ||
| Böni, Reto | 1990 | Waltensteinerstr. 25 | Bereitschaftspolizist | Neu | Parteilos | ||
| Keller, Thomas | 1967 | In der Säge 18 | Dozent | Neu | Parteilos | ||
| Peter, Alex | 1978 | Johannestal 2 | Veranstaltungstechniker (selbstständig) | Neu | Parteilos | ||
| Rechsteiner, Sandra | 1980 | Elggerstrasse 17 | Pflegefachfrau DN1 | Bisher | Parteilos | ||
| Schäfer, Urs | 1957 | Schmiedgasse 15 | Schmid, Hufschmied, Hochbauzeichner | Bisher | Parteilos | ||
| Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeindevorstandes: | |||||||
| Schäfer, Urs | 1957 | Schmiedgasse 15 | Schmid, Hufschmied, Hochbauzeichner | Bisher | Parteilos | ||
| Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission: | ||||||||
| Amstutz, Bettina | 1982 | Waltensteinerstr. 78 | Finanz- und Personalverantwortliche | Bisher | Parteilos | |||
| Bischof, Martin | 1983 | Waltensteinerstr. 9b | Produktionsleiter | Neu | Parteilos | |||
| Hux, Christian | 1988 | Schützenhausstr. 6 | Rechtsanwalt | Neu | Parteilos | |||
| Künzler, Stefan | 1977 | Schützenhausstr. 3c | Maschineningenieur FH/EMBA | Bisher | Parteilos | |||
| Middendorp, Zora | 1975 | Kirchgasse 4 | Lehrerin | Neu | Parteilos | |||
| Als Präsident der Rechnungsprüfungskommission: | ||||||||
| Künzler, Stefan | 1977 | Schützenhausstr.3c | Maschineningenieur FH/EMBA | Bisher | Parteilos | |||
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 16. Dezember 2025, 17:00 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeindevorstand (wahlleitende Behörde), Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
Als Mitglied des Gemeindevorstandes und der Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der jeweiligen Behörden wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 19. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 24. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
