Publikation der provisorischen Wahlvorschläge, Ansetzung 2. Frist
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. April 2020 und Nachtrag vom 19. Juni 2020 sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
In Anwendung der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden die Namen der vorgeschlagenen Personen veröffentlicht und gleichzeitig eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 7. August 2020, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt, erhältlich.
Die Urnenwahl mit leerem Wahlzettel wird am 29. November 2020 durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt, 31. Juli 2020
Der Gemeinderat Schlatt