
Kommunale Nutzungsplanung
Privater Gestaltungsplan „Cholgarten Ost“, Öffentliche Auflage
Der Gemeindevorstand Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 49 vom 13. März 2025 den privaten Gestaltungsplan „Cholgarten Ost“ zur öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet.
Die Auflagefrist von 60 Tagen beginnt am 21. März 2025, und endet am 20. Mai 2025. Innerhalb dieser Frist können die Akten auf der Gemeindeverwaltung Schlatt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt der Vorlage äussern. Einwendungen sind schriftlich bis zum 20. Mai 2025 (Datum des Poststempels) an den Gemeindevorstand Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH zu richten.
Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Zustimmung durch den Gemeinderat entschieden.
