Nachtrag zur Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022, neue Frist und neuer Wahltermin
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. April 2020 und den durch den Regierungsrat erlassenen Fristenstillstandes bis 31. Mai 2020 gelten neu folgende Fristen.
In Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind innert 40 Tagen, d.h. bis spätestens am 11. Juli 2020, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH, einzureichen.
Der Gemeinderat Schlatt erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel am 29. November 2020 durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH, erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt, 19. Juni 2020
Der Gemeinderat Schlatt