Nachführung der amtlichen Vermessung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 41 vom 14. März 2017 entschieden:
1. Nachführungsvertrag:
1.1 Dem vorliegenden Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit Peter Trüb, Nick Manser und Jost Schnyder, alle patentierte Ingenieurgeometer bei der TBB Ingenieure AG, Elgg, wird zugestimmt.
1.2. Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
2. Gebührenbezug:
2.1. Die Nachführungsgebühren richten sich nach der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung und dem Gebührentarif der Baudirektion. Gestützt auf § 25 Abs. 2 KGeolG setzt der Gemeinderat zur Deckung der Verwaltungskosten der amtlichen Vermessung eine Zusatzgebühr von 10% fest.
2.2. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig. Die Kosten werden der im Verfahren unterliegenden Partei auferlegt.
Der Nachführungsvertrag sowie die Gemeinderatsbeschlüsse können während der vorstehend erwähnten Fristen bei der Gemeindeverwaltung Schlatt, eingesehen werden.
Schlatt, 21. März 2017
Der Gemeinderat Schlatt