Mühlestrasse, Hangrutsch, Bewilligung gebundener Ausgaben Fr. 59’321.05
Der Gemeindevorstand Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 26 vom 30. Januar 2025 entschieden:
Die Ausgaben werden als gebunden betrachtet und genehmigt.
Für die Sanierungsarbeiten wird ein Verpflichtungskredit von total Fr. 59’321.05 zu Lasten der Investitionsrechnung 2025, freigestellt. Die beschriebenen Arbeiten sind im Budget 2025 nicht eingestellt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.