Inkraftsetzung der totalrevidierten Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schlatt ZH auf den 1. Januar 2022
Mit Beschluss vom 24. November 2021 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die von den Stimmberechtigten am 26. September 2021 beschlossene neue Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schlatt ZH genehmigt.
In seinem Beschluss weist der Regierungsrat auf eine redaktionelle Änderung in Art. 14 lit. b hin, wonach versehentlich auf Art. 10 anstatt Art. 8 verwiesen wird. Der Gemeinderat wurde verpflichtet, diese Änderung vorzunehmen. Im Detail wird auf den Regierungsratsbeschluss Nr. 1332 vom 24. November 2021 verwiesen.
Gemäss Art. 36 hat der Gemeindevorstand den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gemeindeordnung zu bestimmen.
Der Gemeinderat Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 186 vom 16. Dezember 2021 entschieden:
Die redaktionelle Änderung von Art. 14 lit. b wird vorgenommen.
Die Gemeindeverordnung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig. Die Kosten werden der im Verfahren unterliegenden Partei auferlegt.