
Teilrevision kommunale Nutzungsplanung / Inkraftsetzung der Bau- und Zonenordnung, Verzicht kommunaler Mehrwertausgleich, Gemeinde Schlatt ZH
Bekanntmachung des Inkrafttretens:
Die kommunale Nutzungsplanung zum Verzicht auf Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Schlatt an der Gemeindeversammlung vom 28. Oktober 2021 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 14. April 2025 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 25. Juli 2025 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden.
Die kommunale Nutzungsplanung tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
