Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet, Öffentliche Auflage
8418 Schlatt ZH
Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung:
Der Gemeinderat hat mit Beschluss die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet der Gemeinde Schlatt ZH gemäss Art. 41a GSchV und § 15 HWSchV zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet.
Beschluss-/Verfügungsdatum: 17.03.2022
Angaben zur Auflage:
Die öffentliche Auflage findet in der Zeit vom 25. März bis 24. Mai 2022 statt. Innert dieser Frist (60 Tage) können die Planunterlagen während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH eingesehen werden. Direkt betroffene Grundeigentümer werden persönlich orientiert.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zu dieser Gewässerraumfestlegung äussern. Die Anregungen und Einwendungen sind bis spätestens 24. Mai 2022 (Poststempel) schriftlich und begründet im Doppel an den Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH, zu richten.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 24.05.2022