Der Gemeinderat Schlatt hat an seiner Sitzung vom 10. November 2014 beschlossen, das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 8. September 2014 über die Volksinitiative „Ja zu fairen Gebühren in den Gemeinden“ – Änderung Gemeindegesetz (Vorlage 5023a) – gestützt auf Art. 21, Ziffer 10 der Gemeindeordnung zu unterstützen und zu verlangen, dass der Beschluss des Kantonsrates betreffend Gemeindegesetz (Änderung vom 8. September 2014, Gebührenkatalog) dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
Schlatt, 18. November 2014
Der Gemeinderat Schlatt