Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates betreffend Änderung des Sozialhilfegesetzes
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 75 vom 24. Mai 2017 gestützt auf Art. 34 lit. a Ziff. 13 der Gemeindeordnung entschieden:
Das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 4. April 2017 über die Änderung des Sozialhilfegesetzes; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene, (KR-Nr. 272b/2014) wird unterstützt, und es wird verlangt, dass der genannte Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
Schlatt, 6. Juni 2017
Der Gemeinderat Schlatt