
Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom betreffend Änderung Lehrpersonalgesetz
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 48 vom 30. März 2026 gestützt auf Art. 25 Abs. 1 lit. h der Gemeindeordnung entschieden:
Das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 2. März 2026 über die Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG), Anpassung des neu definierten Berufsauftrags (Vorlage 5966), wird im Sinne der vorstehenden Erwägungen ergriffen und es wird verlangt, dass der genannte Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
