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Gebührentarif Politische Gemeinde, Änderungen gültig ab 01.01.2023

Der Gemeindevorstand hat mit Beschluss Nr. 162 vom 5. Dezember 2022 die Gebühren mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt geändert:

  1. Bei Art. 32, Anwendung des Gleichheitsprinzips bei Bescheinigungen des Steueramtes:

Bisher:
– Bescheinigung des Steueramtes zu Handen der Einbürgerungsbehörde   CHF 50.00
– Bescheinigung der Steuerpflicht an ausländische Behörden CHF 20.00

Neu:
– Bescheinigung des Steueramtes zu Handen der Einbürgerungsbehörde CHF  20.00
– Bescheinigung der Steuerpflicht an ausländische Behörden CHF 20.00

  1. Es fehlt ein Tarif für Amtshandlungen im Bereich Soziales, wie zum Beispiel bei Bescheinigungen zu Handen der Einbürgerungsbehörde oder Bestätigungen zuhanden des Migrationsamts zur Verlängerung der Ausländerausweise

Neu eingefügtes Kapitel X und neuer Art. 37:
– Bescheinigung des Sozialamtes zu Handen der Einbürgerungsbehörde CHF 20.00
– Bestätigungen für den Nichtbezug von Sozialhilfeleistungen CHF 20.00

  1. Die Nachfolgenden Kapitel und Artikel verschieben sich entsprechend der Ergänzung gemäss Ziff. 2

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig. Die Kosten werden der im Verfahren unterliegenden Partei auferlegt.

Schlatt ZH, 13. Dezember 2022

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