Der Gemeindevorstand hat mit Beschluss Nr. 162 vom 5. Dezember 2022 die Gebühren mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt geändert:
Bisher:
– Bescheinigung des Steueramtes zu Handen der Einbürgerungsbehörde CHF 50.00
– Bescheinigung der Steuerpflicht an ausländische Behörden CHF 20.00
Neu:
– Bescheinigung des Steueramtes zu Handen der Einbürgerungsbehörde CHF 20.00
– Bescheinigung der Steuerpflicht an ausländische Behörden CHF 20.00
Neu eingefügtes Kapitel X und neuer Art. 37:
– Bescheinigung des Sozialamtes zu Handen der Einbürgerungsbehörde CHF 20.00
– Bestätigungen für den Nichtbezug von Sozialhilfeleistungen CHF 20.00
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig. Die Kosten werden der im Verfahren unterliegenden Partei auferlegt.
Schlatt ZH, 13. Dezember 2022