Gebührentarif der Politischen Gemeinde Schlatt, Änderungen gültig ab 1. Januar 2021
Der Gemeinderat Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 149 vom 3. November 2020 die Gebühren für die Feuerungskontrolle und die Einwohnerkontrolle mit Wirkung ab 1. Januar 2021 wie folgt neu festgesetzt:
1. Art. 13 lit. a
a) Abnahme-, periodische-, Nach- und Klagekontrollen Öl/Gasfeuerungen
– Messung 1-stufige Anlage CHF 128.00; (bisher CHF 170.00)
– Messung 2-stufige oder modulierende Anlage CHF 163.00; (bisher CHF 200.00)
2. Art. 13 lit. c
Abnahme-, periodische-, Nach- und Klagekontrolle Holzfeuerungen, CO-Messung Anlage (inkl. visuelle Kontrolle)
– bis 70kW CHF 300.00
– grösser als 70kW oder bei Anlagen bis 70 kW und mehr als 2 Stunden Aufwand zusätzlich pro Stunde CHF 105.00
(bisher: Abnahme-, periodische-, Nach- und Klagekontrolle Holzfeuerungen, Messung Anlage, inkl. visuelle Kontrolle; Aufwandtarif I)
Art. 21
Anmeldung einschliesslich Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung CHF 40.00; (bisher CHF 20.00)
Art. 26
Meldegebühr der Gemeinde für Ausländerinnen und Ausländer CHF 40.00; (bisher CHF 20.00)
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig. Die Kosten werden der im Verfahren unterliegenden Partei auferlegt.
Schlatt, 13. November 2020