Feuerwehr Elsau-Schlatt, Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug Fr. 684’519.00
Der Gemeindevorstand Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 67 vom 6. Mai 2026 entschieden:
Die Ausgaben werden als gebunden betrachtet und genehmigt.
Für die Ersatzbeschaffung wird nachträglich ein Objektkredit in Höhe von Fr. 684’519.00 bewilligt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Schlatt ZH, 13. Mai 2026