Teilrevision kommunale Nutzungsplanung / Festsetzung und Genehmigung «kommunaler Mehrwertausgleich» in der Gemeinde Schlatt ZH
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schlatt haben an der Gemeindeversammlung vom 28. Oktober 2021 folgenden Beschluss gefasst:
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 14. April 2025 mit Beschluss Nr. KS-0084 / 25 verfügt:
I. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «Kommunaler Mehrwertausgleich», welche die Gemeindeversammlung Schlatt mit Beschluss vom 28. Oktober 2021 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Auflage:
Die Unterlagen liegen 30 Tage ab dem 23. Mai 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Rechtsmittel:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.