Publikation der provisorischen Wahlvorschläge, Ansetzung 2. Frist
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege Schlatt für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 211 vom 15. Dezember 2016 gestützt auf die Gemeindeordnung sowie das Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege für den Rest der laufenden Amtsdauer 2014 – 2018 angeordnet.
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 6. Januar 2017 sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Bruderer, Irène, 1971, Typografin, Kollbrunnerstrasse 18, 8418 Schlatt
Driscoll Garcia Perez, Maya, 1982, Selbstständig, Girenbadstrasse 10, 8418 Schlatt
Funk, Irene, 1975, Verwaltungsangestellte, Im Schüracher 1, 8418 Schlatt
In Anwendung der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden die Namen der vorgeschlagenen Personen veröffentlicht und gleichzeitig eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 3. März 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt, erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt, 24. Februar 2017
Der Gemeinderat Schlatt