Einwohnerregister, Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Identifikatoren und Merkmale
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 56 vom 2. Mai 2018 entschieden:
Gestützt auf § 11 Abs. 4 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) können im Einwohnerregister der Politischen Gemeinde Schlatt ZH, folgende zusätzlichen Identifikatoren und Merkmale erfasst werden:
a. Allianzname;
b. Name im ausländischen Pass;
c. Aliasname;
d. Datum Zivilstandsereignis;
e. Beruf bzw. aktuelle Tätigkeit;
f. Arbeitgeber;
g. Persönliche Identifikationsnummer;
h. 11-stellige AHV-Nr.;
i. ZEMIS-Nummer;
j. ZH-Nr.;
k. ZAR-Nummer;
l. Datum der Einreise in die Schweiz (nur bei ausl. Staatsangehörigen);
m. Aufenthaltsort / auswärtiger Aufenthalt;
n. Elternnamen;
o. Notizen / Bemerkungen;
p. Sperrvermerke (Daten- oder Adresssperre);
q. Todesort.
Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizufügen oder genau zu bezeichnen.
Schlatt, 15. Mai 2018
Der Gemeinderat Schlatt