Betreibungsamt, Zusammenlegung Betreibungskreise Seuzach und Elgg,
Genehmigung Anschlussvertrag
Der Gemeindevorstand hat mit Beschluss Nr. 4 vom 8. Januar 2026 entschieden:
Der Bildung eines Betreibungskreises Seuzach mit den Anschlussgemeinden Altikon, Dägerlen, Dättlikon, Dinhard, Elgg, Ellikon an der Thur, Elsau, Hagenbuch, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Rickenbach, Seuzach, Schlatt und Wiesendangen wird zugestimmt.
Der vorzeitigen Auflösung des gültigen Anschlussvertrags vom 5. November 2009 wird seitens der Gemeinde Schlatt, zuhanden der Genehmigung durch den Regierungsrat, zugestimmt.
Dem Anschlussvertrag vom 26. November 2025 wird seitens der Gemeinde Schlatt, zuhanden der Genehmigung durch den Regierungsrat, zugestimmt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.