Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2018 die folgenden Beschlüsse gefasst:
A.PRIMARSCHULGEMEINDE
POLITISCHE GEMEINDE
Die Protokolle liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, bzw. jene gegen die Beschlüsse der reformierten Kirchgemeinde der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Kosten des Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Schlatt, 26. Juni 2018
Gemeinde Schlatt