Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Schlatt
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden zur Teilnahme an die nachfolgende Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Sonntag, 24. Februar 2019
11.00 Uhr
Reformierte Kirche Schlatt
Zur Behandlung gelangen folgende Geschäfte:
1. Wahl von zwei Mitgliedern aus der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Schlatt für die Pfarrwahlkommission der Vertragsgemeinden Elgg, Elsau und Schlatt
2. Genehmigung des Aufwands von CHF 22‘000.- für den Ersatz der bestehenden Akustikanlage in der Kirche
3. Anfragen gemäss §17 des Gemeindegesetzes
Akten- und Stimmregisterauflage:
Anträge, Akten und Stimmregister liegen ab 25. Januar 2019 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, zur Einsicht auf.
Die Weisungsbroschüren werden an alle stimmberechtigen Mitglieder verschickt, die auch die Zeitschrift „reformiert“ erhalten. Im Weiteren werden die Weisungen auf der Homepage der reformierten Kirchgemeinde Schlatt www.kirche-schlatt.ch sowie auf der Website der politischen Gemeinde Schlatt aufgeschaltet.
Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz:
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Kirchenpflege zu richten. Solche Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Schlatt, 18. Januar 2019
Die Kirchenpflege