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Ausbau Bushaltestelle Oberschlatt, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

Schlatt, Unterdorfstrasse, Ausbau Bushaltestelle Oberschlatt, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

8418 Schlatt ZH

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Die Unterdorfstrasse in der Gemeinde Schlatt ZH zählt zum Strassennetz des Kanton Zürich und wird im Kataster als Regionale Verbindungsstrasse (RVS) des Kanton ZH Nr. 830 geführt. Für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Oberschlatt» sind folgende Massnahmen vorgesehen:

-hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG);
-Auslegung der Haltestelle auf Standardbusse;
-Erneuerung und Anpassung der öffentlichen Beleuchtung;
-Anpassen der Strassenentwässerung an neue Gegebenheiten.

Durchführende Stelle:
Tiefbauamt Kanton Zürich

Angaben zur Auflage:
Gemeindeverwaltung Schlatt ZH, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise:
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Schlatt zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.12.2022

Kontaktstelle:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich

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