Aufhebung des generellen Feuerverbotes
Am 25. Juni 2026 hat das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt.
Ergänzend und gestützt auf § 18 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) vom 8. Dezember 2004 hat der Gemeindevorstand am 15. Juli 2026 mit Zirkulationsbeschluss Nr. 114 auf dem gesamten Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH ein generelles Feuerverbot erlassen. Das Verbot galt auch für das Abbrennen von Feuerwerk.
Es besteht weiterhin ein Wasserdefizit im Boden. Die seit dem 17. August 2026 aufgetretenen Niederschläge haben aber oberflächlich zu einer Reaktion mit frischen Trieben in der Krautvegetation geführt. Zusammen mit den deutlich tieferen Temperaturen ab Freitag, 28. August 2026 nimmt damit die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden deutlich ab.
Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand das ergänzende generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH aufgehoben. Das gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk, nach Art. 24 der Polizeiverordnung.
Die Bevölkerung wird aber dazu aufgerufen, Vorsicht walten zu lassen und Feuer oder Glut unter Kontrolle zu halten.
Es gilt festzuhalten, dass unabhängig dieses Beschlusses die kantonale Verfügung, bzw. das im ganzen Kantonsgebiet erlassene Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe bestehen bleibt.
Detailbestimmungen: www.zh.ch/waldbrandgefahr