Aufhebung des generellen Feuerverbotes
Am 20. Juli 2022 hat das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt.
Ergänzend und gestützt auf § 18 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) vom 8. Dezember 2004 hat der Gemeinderat am 27. Juli 2022 mit Zirkulationsbeschluss auf dem gesamten Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH ein generelles Feuerverbot erlassen. Das Verbot galt auch für das Abbrennen von Feuerwerk.
Aufgrund der erfolgten Niederschläge von über 30mm in den letzten drei Tagen hat sich die Situation im Siedlungsgebiet entspannt.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat das ergänzende generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH aufgehoben. Das gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk, nach Art. 24 der Polizeiverordnung.
Die Bevölkerung wird aber dazu aufgerufen, Vorsicht walten zu lassen und Feuer oder Glut unter Kontrolle zu halten.
Es gilt festzuhalten, dass unabhängig dieses Beschlusses die kantonale Verfügung, bzw. das im ganzen Kantonsgebiet erlassene Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe bestehen bleibt (generelles Feuerverbot im Wald und bis 50 m vom Wald entfernt sowie Verbot von Feuerwerk und grösseren Feuern im Wald und bis 200 m vom Wald entfernt).
Detailbestimmungen: www.zh.ch/waldbrandgefahr