Gebührentarif der Politischen Gemeinde Schlatt, Änderungen Bestattungskosten
Der Gemeindevorstand Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 35 vom 20. Februar 2025 die Gebühren für die Bestattung von auswärts wohnhaften Personen auf dem Friedhof Schlatt mit Wirkung ab sofort wie folgt neu festgesetzt:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig. Die Kosten werden der im Verfahren unterliegenden Partei auferlegt.
Schlatt ZH, 28. Februar 2025