Generelles Feuerverbot
Die derzeit herrschende Trockenheit führt zu einer hohen Brandgefahr. Deshalb gilt ab Donnerstag, 16. Juli 2026, 12:00 Uhr:
Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH nicht mehr gestattet.
Nicht nur im Wald, sondern auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet. Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag.
Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin heisses und grösstenteils trockenes Wetter voraus. Es zeichnet sich allgemein nicht ab, dass sich die ausserordentliche Trockenheit entschärfen wird.
Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung und gestützt auf §18 Abs. 2 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) hat der Gemeindevorstand mit Allgemeinverfügung vom 15. Juli 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH ein generelles Feuerverbot erlassen. Das Verbot gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk. Die Verfügung ist auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:
Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeindevorstand.
Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.