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Betreibungsamt

Adresse       Öffnungzeiten

Betreibungsamt
c/o Gemeindeverwaltung Elgg
Lindenplatz 4
CH-8353 Elgg

Frau Heidi Rufer
Tel: 052 368 55 20
Fax: 052 368 55 29

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Mo-Do. 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr
Mo Abend bis 18.30 Uhr
Freitag geschlossen



Gemeindeammann

Der Gemeindeammann ist in Personalunion zugleich Betreibungsbeamter.

Im Gegensatz zu anderen Kantonen ist der Gemeindeammann nicht Gemeindepräsident, sondern die Tätigkeit ist Teil der kantonalen Rechtspflege.

Er besitzt auch eine besondere Stellung in der Rechtspflege. Er ist Inhaber der öffentlichen Gewalt und ist ausschliesslich dem Bezirks- und Obergericht des Kantons Zürich unterstellt.
Nach landläufiger Ansicht ist er meist auch Betreibungsbeamter.

In den Tätigkeitsbereich des Gemeindeammannes gehören

  • Versteigerungen
  • Beaufsichtigung von Auktionen
  • Vollstreckung gerichtlich angeordneter Massnahmen
  • Vollzug allgemeiner Verbote
  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
  • amtliche Zustellung von Briefen und Erklärungen/Kündigungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten und weitere Amtshandlungen

Der Gemeindeammann/Betreibungsbeamte wird durch den Gemeinderat erannnt.



Betreibungsamt

Die Hauptaufgaben des Betreibungsamtes sind:

  • Betreibungs- und Pfändungsverfahren
  • Arreste
  • Retentionen
  • Betreibungs- und Rechtsauskünfte
  • Versteigerungen nach Schuldbetreibung und Konkurs
  • Führen des Eigentumsvorbehltsregisters in der Gemeinde


Allgmeine Informationen

Betreibungsauskunft / Selbstauskunft

  • schriftliche Anfrage, unter Angabe von Name, Vorname, genaue Wohnadresse, Geburtsdatum und Beilage einer Kopie des Ausweises.
  • direkt im Betreibungsamt gegen Vorweisung eines Ausweises (mit Bild) und Barzahlung von CHF 17.-- (Auskunft über ein Familienmitglied, Ehepartner oder Wohnpartner nur gegen Vorweisung einer Vollmacht)

Anfragen über

  • natürliche Personen muss Name, Vorname und die genaue Wohnadresse enthalten und wenn möglich das Geburtsdatum angegeben werden.
  • im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften muss neben dem genauen Firmennamen die Adresse des eingetragenen Sitzes enthalten; bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben (Art. 46 Abs. 2 SchKG).
  • Ihr Interesse muss glaubhaft sein (Art. 8a Abs 1 und 2 SchKG), d.h. Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) und/ oder glaubhafte Beschreibung darzulegen.

Kosten

  • eine summarische Betreibungsauskunft kostet CHF 17.--
  • unsere Kosten werden mit Einzelrechnung erhoben. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage ein frankiertes Retourcouvert C5 bei, da wir sonst CHF 1.-- zusätzlich für das Briefporto verrechnen müssen. Bitte kein Bargeld und keine Briefmarken beilegen.

Allgemeine Hinweise

  • unsere Erhebungen bei Auskünften beschränken sich auf Ihre angegebene Adresse.
  • ob und wie lange die Person im entsprechenden Betreibungskreis wohnt bzw. gewohnt hat überprüfen wir nicht.
  • Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt.
  • Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort des Inhabers, solche gegen bevormundete Personen am Sitz der Vormundschaftsbehörde einzuholen.
  • telefonische Betreibungsauskünfte werden nicht erteilt.

Beglaubigungen

Beglaubigungen nur gegen telefonische Voranmeldung (persönlicher Ausweis nicht vergessen!)

Zahlungsbefehl-Zustellungen

Zahlungsbefehle sind innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Aufforderung im Amtslokal des Betreibungsamtes entweder persönlich in Empfang zu nehmen oder durch eine erwachsene Person , welche zum gleichen Haushalt gehört, abholen zu lassen. Drittpersonen haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Kostenvorschuss

Kostenvorschüsse nur auf Verlangen des Betreibungsamtes (kein Bargeld, keine Briefmarken!!).



weitere Informationen und Formulare

Verband der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich VGBZ

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